Katastrophenfond
Das Land Steiermark vergibt Mittel aus dem Katastrophenfond für Maßnahmen zur Beseitigung von außergewöhnlichen Katastrophen, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck oder Unwetter entstanden sind.
Achtung Ausnahme!
Hagelschäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden nicht vom Katastrophenfonds gedeckt.
Selbstbehalt
Alle anderen Unwetterschäden über € 650,– können beim Wohnsitzgemeindeamt gemeldet werden, wobei allerdings ein Selbstbehalt von € 400,– in Abzug gebracht wird.
Wir unterstützen Sie bei der Schadensmeldung
Die Abwicklung der Schadensmeldung und Weiterleitung an die Bezirkshauptmannschaft obliegt der Gemeinde:
Ansprechperson: | Frau Mag. Leopold |
Telefon: | 03133 / 2237 |
Telefax: | 03133 / 2237 – 31 |
E-mail: | max@mustermann.at |
Amtsstunden: | Montag und Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr |
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Schäden an Gebäuden samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten gemeldet werden.
Schäden an landwirtschaftlich genutzten Flächen, Ernte und Vieh, Schäden durch Hangtiefenrutschungen, Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und Brücken (Hofzufahrten, Güterwege und Forststraßen) sowie Waldschäden bzw. Waldbodenverluste müssen innerhalb von 6 Monaten ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.
Wie ist der Ablauf im Schadensfall?
- Kontaktaufnahme mit dem Wohnsitzgemeindeamt
- Aufnahme des Schadens und Ausstellung des Privatschadensausweises (über Internet)
- Übergabe der Verpflichtungserklärung an den Sachverständigen vor Ort (untenstehend als Download verfügbar)
- Die Entschädigungssätze betragen bei Gebäudeschäden 50 %, bei allen übrigen Schäden (Hausrat, Ernteschäden, Flurschäden, etc,.) 30 %
- Die Schadensauszahlung erfolgt nach Vorlage der Schätzunterlagen unter Berücksichtigung allfälliger Versicherungsleistungen durch die zuständige Landesdienststelle oder Bezirksverwaltungsbehörde.