Meldezettel
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
An- und Abmeldung eines Wohnsitzes
- erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
- Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes – Nebenwohnsitz ( der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Anmeldung eines Neugeborenen
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.
Kontakt
Bürgerservice: 0123 456 789
Für alle An- und Abmeldungen bzw. Meldezettel können Sie auch per Mail mit dem Bürgerservice Kontakt aufnehmen:
Hier geht’s zum Formular: Meldezettel-Antrag
Erforderliche Dokumente:
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- urkundlicher Nachweis der akademischen Grade
- Geburtsurkunde des Kindes (bei Anmeldung eines Neugeborenen)
- ausgefülltes Meldeformular mit Unterschrift des Vermieters und Mieters bzw. Miet- oder Kaufvertrag