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Jugendstartwohnungen

Förderung /

Förderung Jugendstartwohnungen

Unsere Mustergemeinde fördert Ihren Start in die Selbstständigkeit! Abhängig von Ihrem Nettoeinkommen gibt es durch die Mustergemeinde einen monatlichen Zuschuss zur Miete für Ihre neue Wohnung in unserer Gemeinde. Melden Sie sich beim Bürgerservice um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Wir Informieren Sie gerne über den Einreichungsprozess und positive Abwicklung.

Förderzeitraum: beginnend mit dem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 26. Lebensjahr

Förderdauer: Bis zu 5 Jahre gemäß der Fördertabelle

Unser Angebot gilt für alle Mietwohnungen im Objekt Muster Allee 43

Bei einem pro Kopf Einkommen von:

  • bis zu € 1.600.- netto pro Kopf  erhalten Sie eine Förderung von € 1,00 pro m2 Wohnfläche pro Monat
  • bis zu € 1.150.- netto pro Kopf  erhalten Sie eine Förderung von € 1,50 pro m2 Wohnfläche pro Monat
  • bis zu € 1.000.- netto pro Kopf  erhalten Sie eine Förderung von € 1,80 pro m2 Wohnfläche pro Monat

Im Fördertopf befindet sich eine Summe von max. 1000m2 Wohnfläche

Folgende, max. Wohnfläche (Nutzfläche) kann gefördert werden:

  • 1 Person bis zu 50% (10% Toleranzgrenze)
  • 2 Personen bis zu 70% (10% Toleranzgrenze)
  • 3 Personen bis zu 80% (10% Toleranzgrenze)
  • 4 Personen bis zu 90% (10% Toleranzgrenze)

 

Marktgemeindeamt Sankt Musterdorf
+43 123 456789
info@mustergemeinde.at

Öffnungszeiten
Montag: 7.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00, 14.00-18.00
Mittwoch: 7.00-12.00
Donnerstag: 7.00-12.00
Freitag: 7.00-12.00
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