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Öffentliche Verkehrsmittel

Förderung /

Fördermodell

Alle Personen, mit Hauptwohnsitz in der Mustergemeinde, können ihre Fahrscheine bei der Gemeinde vorlegen und erhalten folgende Kostenbeteiligung für Bahn- und Busfahrten der Zone 2,3 und 4 von der Gemeinde ausbezahlt:

Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit  der Förderung für Öffentliche Verkehrsmittel bzw. für die Auszahlung der Kostenbeteiligung ist das Bürgerservice.

Stunden- und Tageskarten (50 % Förderung) und Wochen- und Monatskarten (15 % Förderung) werden von der Gemeinde für folgende Bereiche gefördert:

  • Arztbesuche
  • Therapien
  • Krankenhausbesuche von Angehörigen (darunter fallen Ehegattin/Ehegatte/Kind/Eltern)

Für Bezieher von einem monatlichen Mindestnettoeinkommen ist die Förderung uneingeschränkt.

Halbjahres-/Jahres-/Studienkarten

Die Förderungen von Halbjahres- und Jahreskarten (15 %) sowie von Studienkarten (50 %) bleiben weiterhin bestehen.

Auszahlungsmodus:

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich und nur gegen Vorlage

  • eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars,
  • der Halbjahres-/Jahres-/Studienkarte
  • der Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung

beziehungsweise:

  • der gesammelten Fahrkarten
  • der Bestätigungen f. Arzt-/Therapie-/Krankenhausbesuche
  • der Einkommensnachweise

auf das von Ihnen angegebene Konto (keine Barauszahlung).

 

Marktgemeindeamt Sankt Musterdorf
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Öffnungszeiten
Montag: 7.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00, 14.00-18.00
Mittwoch: 7.00-12.00
Donnerstag: 7.00-12.00
Freitag: 7.00-12.00
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