Öffentliche Verkehrsmittel
Förderung / Umweltförderung
Fördermodell
Alle Personen, mit Hauptwohnsitz in der Mustergemeinde, können ihre Fahrscheine bei der Gemeinde vorlegen und erhalten folgende Kostenbeteiligung für Bahn- und Busfahrten der Zone 2,3 und 4 von der Gemeinde ausbezahlt:
Zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit der Förderung für Öffentliche Verkehrsmittel bzw. für die Auszahlung der Kostenbeteiligung ist das Bürgerservice.
Stunden- und Tageskarten (50 % Förderung) und Wochen- und Monatskarten (15 % Förderung) werden von der Gemeinde für folgende Bereiche gefördert:
- Arztbesuche
- Therapien
- Krankenhausbesuche von Angehörigen (darunter fallen Ehegattin/Ehegatte/Kind/Eltern)
Für Bezieher von einem monatlichen Mindestnettoeinkommen ist die Förderung uneingeschränkt.
Halbjahres-/Jahres-/Studienkarten
Die Förderungen von Halbjahres- und Jahreskarten (15 %) sowie von Studienkarten (50 %) bleiben weiterhin bestehen.
Auszahlungsmodus:
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich und nur gegen Vorlage
- eines vollständig ausgefüllten Antragsformulars,
- der Halbjahres-/Jahres-/Studienkarte
- der Rechnung bzw. Einzahlungsbestätigung
beziehungsweise:
- der gesammelten Fahrkarten
- der Bestätigungen f. Arzt-/Therapie-/Krankenhausbesuche
- der Einkommensnachweise
auf das von Ihnen angegebene Konto (keine Barauszahlung).