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Was bedeutet barrierefrei?

04.05.2022 / News /

Barrierefreiheit hat sowohl mit der technischen und optischen Umsetzung einer Website & App als auch mit sprachlichen Aspekten zu tun. Text, Bild und Usability auf einer Gemeindewebsite soll im besten Fall barrierefrei und für jeden Bürger perfekt verständlich sein.

Barrierefreie Websites & Apps bieten zum Beispiel auch Menschen mit einer Seh- oder Gehör Einschränkung alle Möglichkeiten verständliche und vollumfängliche Informationen zu erhalten. Aus diesem Grund muss man bei der Programmierung auf spezielle Attribute achten, die auch von der EU in einem Amtsblatt veröffentlicht wurden.

Umsetzung laut Verordnung und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU:

Technische/optische Umsetzung:

Typografie, Schriftart & Schriftgröße 

Zoom möglich

Kontraste und Farbwahl

Bildbeschreibungen für Sehbehinderte Menschen

Buttongröße

Aufbereitung der Seite für Screenreader, der die Seite vorlesen kann

Mit der Tastatur navigierbare Text in ein einfacher Sprache

Sprachliche Barrierefreiheit

Im Bereich der sprachlichen Barrierefreiheit arbeiten wir mit unserem Partner Capito zusammen, der auch für die Barrierefreiheit von Gesetzestexten und Informationen für das österreichische Bundesministerium tätig ist. So erhalten unsere Gemeinden den Zugang zu einem Programm, mit dem jeder Text auf Barrierefreiheit geprüft werden kann.

Mehr Informationen finden Sie direkt bei Capito – sprachliche Barrierefreiheit.

Zu vermeiden sind:

  • Pop-Up Fenster (werden vom Screenreader nicht erfasst)
  • Slider oder Elemente mit Zeitlimit 
  • Kein Flash, Flackern oder ähnliche Elemente (Epilepsiegefahr)
  • Texte in komplizierter Sprache (Von der Gemeinde bei Texterstellung zu beachten)

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