Amtssignatur
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung ist es der Mustergemeinde gestattet, auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufzubringen. So wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-GovG aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokument zusammen.
Veröffentlichung der „Wort/Bild Marke“
Veröffentlichung der Bildmarke
Elektronische Signaturprüfung
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Mustergemeinde
Tel. (01234 / 9997) oder E-Mail: musterer@mustergemeinde.gv.at