Bundesförderungen
Förderung / Land- und Bundesförderungen
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen ausbezahlt. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib im gemeinsamen Haushalt.
Kinderbetreuungsgeld (früher Karenzgeld)
Das Kinderbetreuungsgeld steht allen Eltern zu, deren Kinder (auch Pflege- und Adoptivkinder) ab dem 1. Jänner 2002 geboren wurden. Das frühere Karenzgeld und die Teilzeitbeihilfe wurden durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt.
Kinderbetreuungsbeihilfe
Oft haben Eltern große Schwierigkeiten einerseits einer geregelten Arbeit nachzugehen und andererseits gleichzeitig die Kosten für eine erforderliche Kinderbetreuung aufzubringen. In diesen Fällen hilft der Staat mit einer entsprechenden Kinderbetreuungsbeihilfe.