Jugendstartwohnungen
Förderung / Familienförderungen
Förderung Jugendstartwohnungen
Unsere Mustergemeinde fördert Ihren Start in die Selbstständigkeit! Abhängig von Ihrem Nettoeinkommen gibt es durch die Mustergemeinde einen monatlichen Zuschuss zur Miete für Ihre neue Wohnung in unserer Gemeinde. Melden Sie sich beim Bürgerservice um in den Genuss dieser Förderung zu kommen. Wir Informieren Sie gerne über den Einreichungsprozess und positive Abwicklung.
Förderzeitraum: beginnend mit dem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 26. Lebensjahr
Förderdauer: Bis zu 5 Jahre gemäß der Fördertabelle
Unser Angebot gilt für alle Mietwohnungen im Objekt Muster Allee 43
Bei einem pro Kopf Einkommen von:
- bis zu € 1.600.- netto pro Kopf erhalten Sie eine Förderung von € 1,00 pro m2 Wohnfläche pro Monat
- bis zu € 1.150.- netto pro Kopf erhalten Sie eine Förderung von € 1,50 pro m2 Wohnfläche pro Monat
- bis zu € 1.000.- netto pro Kopf erhalten Sie eine Förderung von € 1,80 pro m2 Wohnfläche pro Monat
Im Fördertopf befindet sich eine Summe von max. 1000m2 Wohnfläche
Folgende, max. Wohnfläche (Nutzfläche) kann gefördert werden:
- 1 Person bis zu 50% (10% Toleranzgrenze)
- 2 Personen bis zu 70% (10% Toleranzgrenze)
- 3 Personen bis zu 80% (10% Toleranzgrenze)
- 4 Personen bis zu 90% (10% Toleranzgrenze)