Personalausweis
Ihr Nachweis der Staatsangehörigkeit und Identität.
In vielen Staaten Europas gilt der Personalausweis als Reisedokument für den Grenzübertritt (statt eines Reisepasses). Im Inland gilt der Personalausweis u.a. als amtlicher Lichtbildausweis. Sie können den Personalausweis beispielsweise verwenden
- als Ausweis gegenüber der Exekutive oder einer Behörde,
- für den Abschluss eines Kaufvertrags,
- für die Abholung eines persönlichen Schriftstückes.
Servicestelle für Passanträge: 0123 456789
Bürgerservice: | Max Mustermann, Anna Musterfrau |
Adresse: | Musterstraße, 8010 Muserstadt |
Telefon: | 0123 456789 |
E-Mail: | max@mustermann.at oder anna@musterfrau.at |
Öffnungszeiten Bürgerservice: | Mo und Do: 08:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr Di, Mi: 08:00 – 15:00 Uhr Fr: 08:00 – 12:00 Uhr |
Erforderliche Unterlagen
wenn weder Personalausweis noch Reisepass vorhanden ist:
- amtlicher Lichtbildausweis, oder ein Identitätszeuge bzw. eine Identitätszeugin
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien
- eventuell Heiratsurkunde
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. Ingenieur bzw. Ingenieurin)
Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass vorhanden ist:
- Reisepass
- Geburtsurkunde
- ein Passbild (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien
Kosten für die Neuausstellung
Bis zum 16. Lebensjahr: € 26,30
Ab dem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig)