Sterbefall
Arzt für die Totenbeschau verständigen
In der Mustergemeinde stehen Ihnen dafür folgende Ärzte zur Verfügung:
Dr. Mustermann 1: Musterstraße 1; Tel.: 0123 456789
Dr. Mustermann 2: Musterstraße 2; Tel.: 0123 456789
Dr. Mustermann 3: Musterstraße 3; Tel.: 0123 456789
Dr. Mustermann 4: Musterstraße 4; Tel.: 0123 456789
Dr. Mustermann 5: Musterstraße 5; Tel.: 0123 456789
Dr. Mustermann 6: Musterstraße 6; Tel.: 0123 456789
Standesamt informieren
Spätestens am nächsten Werktag nach der Totenbeschau ist eine Anzeige des Todes durch den Standesbeamten durchzuführen. Hierfür kontaktieren Sie bitte Max Mustermann vom Standesamtsverband Musterstadt.
Erforderliche Unterlagen des Verstorbenen
- Formular „Anzeige des Todes“ und die „Todesbescheinigung“
- eigener amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- bei Verwitweten: zusätzlich Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- bei Geschiedenen: zusätzlich Scheidungsbeschluss bzw. Scheidungsurteil
- eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Bestattung auswählen
Das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl berät Sie fachkundig und individuell. Alle Formalitäten bei einem Todesfall zu Hause, im Krankenhaus oder im Altersheim übernimmt die Bestattung. Die komplette Organisation der Bestattung, sowie Entwurf und Aufgabe von Todesanzeigen und Danksagungen in Zeitungen oder Druck von Gedenkbildern und Trauerkarten wickelt der Bestatter für Sie ab.
Übersicht Kosten und Gebühren nach einem Todesfall
Anzeige des Todes | gebührenfrei |
Ausstellung der Sterbeurkunde | € 9,30 |
Todesbestätigung | gebührenfrei |
Totengräber | Gebühr |
Tiefengrab (2,2m) | € 600,00 – 800,00 |
Normalgrab (1,6m) | € 500,00 – 700,00 |
Urnenbeisetzung – Erdgrab | € 160,00 – 200,00 |
Friedhofsgebührenordnung der Mustergemeinde
Hier gelangen Sie zur Gebührenordnung PDF (bitte nachtragen!)– Friedhof